Was kostet ein Verkehrswertgutachten für ein Mehrfamilienhaus?
Das Honorar richtet sich nach der Honorartabelle des BVS und nach dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Es gibt also keinen Pauschalpreis, sondern einen an der Objektgröße orientierten Rahmen. Sie erhalten vor der Auftragserteilung ein schriftliches, unverbindliches Honorarangebot – Nachforderungen gibt es nicht.
Wie lange dauert es?
In der Regel zwischen vier und sechs Wochen, gerechnet ab Auftragserteilung und vollständigen Unterlagen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit kürzer sein. Wenn ein Gerichts-, Notar- oder Finanzamtstermin drängt, schreiben Sie das bitte direkt in die Anfrage – dann klären wir gleich, ob es machbar ist.
Ist das Gutachten gerichtsfest und für das Finanzamt anerkannt?
Für beides. Die Gutachten sind nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV aufgebaut und vollständig hergeleitet, sodass sie sowohl in einem gerichtlichen Verfahren als auch gegenüber dem Finanzamt Bestand haben. Genau das unterscheidet ein Verkehrswertgutachten von einer Preiseinschätzung.
Bewerten Sie auch Gewerbe- und Sonderimmobilien?
Ja. Neben Mehrfamilienhäusern und Zinshäusern bewerte ich Büro-, Handels- und Hallenimmobilien, Gewerbegrundstücke und Bauland, komplette Immobilienportfolios sowie Sonderimmobilien wie Hotels, Pflegeheime, Logistik- und Industrieobjekte. Für Sonder- und Gewerbeimmobilienbewertung bin ich zusätzlich als Dozentin an der Europäischen Sachverständigen Akademie in Leipzig tätig.
Was brauchen Sie von mir, damit es losgehen kann?
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen Objektart, Lage und der Anlass. Für das Gutachten selbst kommen dann je nach Objekt Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie bei vermieteten Objekten die Mieterliste dazu. Was genau nötig ist, bekommen Sie von mir als Liste – Sie müssen nichts erraten.
Wie vertraulich sind meine Unterlagen?
Sehr. Gerade bei Erbschaft, Scheidung und Unternehmensnachfolge sind die Unterlagen sensibel. Sie werden ausschließlich für die Bewertung verwendet, nicht weitergegeben und nach Abschluss entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt. Auf Wunsch bekommen Sie das auch schriftlich zugesichert.